Beratung und Vertretung im Mietrecht für Mieter und Vermieter in Achim bei Bremen
Unsere Kanzlei von Seggern & Quaß Rechtsanwälte Notare Fachanwälte ist ein Zusammenschluss mehrerer spezialisierter Experten für unterschiedliche Rechtsgebiete. Wir alle ergänzen unsere jahrzehntelange Erfahrung mit ständiger Fortbildung zu neuesten juristischen Regelungen. Dadurch kann Sie Ihr jeweiliger Ansprechpartner kompetent beraten und im Streitfall vor Gericht vertreten.
Beratung von privaten und gewerblichen Vermietern durch die von Seggern & Quaß Rechtsanwälte Notare Fachanwälte
Mietrecht beginnt bereits mit dem Aufsetzen eines Mietvertrags. In diesem müssen zahlreiche Details für private Mieter klar formuliert werden. Dies gilt auch bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Natürlich gibt es online Vordrucke mit allgemeinen Texten. Allerdings lässt sich dies nicht auf die individuellen Mietbedingungen in Achim an Alter Aller und Weser übertragen.
Wir sind kompetent, Sie bei der Formulierung des Mietvertrags zu unterstützen. Schließlich wissen wir aus jahrelanger Kanzleierfahrung, dass fehlerhafte Klauseln oder weggelassene Bestimmungen spätestens bei Mietende zu Problemen führen können. Davor schützen Sie sich durch penible Festlegung aller Mietbedingungen. Geschlossene Mietverträge können unsere Notare gleich vor Ort beglaubigen.
Die gleiche Sorgfalt ist nötig, wenn Sie den Mietvertrag von Vermieterseite wieder kündigen möchten. Falsch angegebene Kündigungsgründe führen nicht selten vor Gericht. Entsprechende Kündigungen können sogar häufig erfolgreich abgewiesen werden. Das ist sowohl für Ihre Mieter als auch Vermieter zeit- und kostenintensiv. Besser sprechen Sie uns an, um mit Aussicht auf Erfolg rechtzeitig und richtig zu kündigen.
Juristische Unterstützung für private und gewerbliche Mieter in und um Achim
Mit einem ordentlich vom Vermieter formulierten Mietvertrag sind auch Mieter in der Gemeinde und Nachbarorten wie Hellwege, Lilienthal, Sottrum oder Martfeld auf der sicheren Seite. Dennoch kommt es in Einzelfällen zu Räumungsklagen, nicht selten aus unberechtigten Gründen. Wir sind Ihre Kanzlei zur Abwehr solcher Klagen oder zur Verhandlung mit Vermietern um eine außergerichtliche Lösung.
Privat oder gewerblich sind Mietmängel ein Argument für eine Mietminderung. Allerdings betrifft dies nicht alle Mängelfeststellungen. Durch frühzeitigen Kontakt zu unserer Kanzlei beraten wir Sie dazu, ob und wie Sie Mietminderung ohne Kündigungsfolgen geltend machen dürfen.
Ansprüche wegen Schönheitsreparaturen durch den Vermieter kann dieser durchsetzen, Sie als Mieter unter bestimmten Umständen abwehren. Rechtssicherheit erlangen Sie von beiden Seiten durch unsere Beratung. Dies gilt auch für Mietansprüche oder Nebenkostenforderungen.
Sie wünschen Beratung zum Mietrecht oder benötigen direkt Rechtsvertretung im Streitfall? Kontaktieren Sie die von Seggern & Quaß Rechtsanwälte Notare Fachanwälte telefonisch oder schildern in einer E-Mail Ihr Anliegen!