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Rechtsanwältin Anja Reeh-Fröhlich
Im Familienrecht stehen alle rechtlichen Fragen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Fokus. Nicht nur die anwaltliche Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, sondern auch die Erarbeitung von Konzepten, Verfügungen und Verträgen im Rahmen einer Eheschließung werden von unserer Kanzlei behandelt.
Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen die Rechtsbereiche
- Eherecht
- Scheidungsrecht
- Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten
- Hausratsteilung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Unterhaltsrecht gegenüber Kindern
- Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
- Rechte nichtehelicher Kinder