Notariat
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Gesellschaftliche Transaktionen sowie Beratung und Gestaltung im Ehevertragsrecht bilden gleichfalls einen wichtigen Kern notarieller Tätigkeit. Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Grundstückskaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungen, Bestellung von Wohnungsrechten, Nießbrauch, Grundschuldbestellungen
- Ehe und Familie: Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge, Partnerverträge, Adoptionen, Unterhaltstitel
- Erbe und Schenkung: Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung
- Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer GmbH, Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsregister: Begleitung in vereinsrechtlichen Fragestellungen von der Gründung bis zur Liquidation, Vereinsregisteranmeldungen
Auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt, empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern, insbesondere:
- Testamente/ letztwillige Verfügungen
- General- und Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Verträge im Personengesellschaftsrecht
- Unternehmenskaufverträge
- Betriebsübergabeverträge
- komplizierte Miet- und Pachtverträge